Wir bitten privat Versicherte, im Vorfeld zu klären, ob ihr Versicherungsvertrag die Kostenübernahme für eine Psychotherapie enthält.
In diesem Fall können Sie bzw. wir für Sie bei einer bestehenden Indikation eine Therapie beantragen.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP analog der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte). Sie erhalten monatlich eine Abrechnung von uns, die Ihnen nach dem Einreichen bei Ihrer Versicherung erstattet wird.